Unendlicher Hasenstreit

19. Juli 2010 durch
Arne Homborg
Der unendliche Hasenstreit zwischen dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli und seinen deutschen und österreichischen Konkurrenten geht in die nächste Runde. Seit einigen Jahren versucht Lindt den Firmen Riegelein (Deutschland) und Hauswirth (Österreich) den Vertrieb von Schokoladenhasen zu verbieten, die angeblich zu viel Ähnlichkeit mit dem Lindt-Goldhasen haben. Unstreitig dürfte mittlerweile sein, dass alle drei Firmen seit über 50 Jahren sitzende Hasen in Goldfolie anbieten und mit einer Glocke oder Schleife verzieren. Lindt aber ließ sich Form und Farbe im Jahr 2001 als dreidimensionale Marke registrieren und geht seitdem vor Gericht gegen die Mitbewerber vor.

Der Streit zwischen Lindt und Riegelein geht jetzt in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil aufgehoben und das Verfahren zum wiederholten Male an das Oberlandgericht zurück gewiesen. Es war dem Gericht nicht möglich die „Ähnlichkeit“ der Hasen zu beurteilen. Denn im Urteil des Oberlandesgerichtes ging es um die genaue Farbgebung der Hasen. Diese aber konnte der Bundesgerichtshof nicht mehr vergleichen, denn der Hase von Riegelein war aus den Akten verschwunden und trotz intensiver Nachforschungen nicht mehr zu finden. Die vorgelegten Fotos reichten nicht zu einer genauen Beurteilung und auch ein vorgelegter „Ersatzhase“ konnte keine Lösung bringen. Lindt und Riegelein stritten prompt darüber, ob dieser in der Farbe dem Exemplar aus der vorangegangenen Verhandlung entsprach.
Bislang hatten alle Instanzen im Sinne von Riegelein und gegen Lindt entschieden.

Kommentar

Es ist schon Merkwürdig, dass nach 50 Jahren friedlicher Hasen-Koexistenz, plötzlich dutzende Anwälte und Gerichte mit den Äußerlichkeiten eines Schokoladenproduktes befasst sind. Dabei kommt es doch bei Schokolade vor allem auf die inneren Werte an. Statt die ohnehin schon überlasteten Gerichte mit solchen Fragen zu beschäftigen, sollte man einfach den Konsumenten entscheiden lassen. Wie wäre es, wenn jeder Hersteller einen Hasen an das Gericht senden würde? Wer den leckersten Hasen einschickt erhält für die nächste Ostersaison das alleinige Recht zur Produktion von Goldhasen. Die Ausschreibung wird dann jährlich wiederholt und garantiert den Konsumenten so immer den schmackhaftesten Hasen zu bekommen. Auch bei dem Verfahren könnte Riegelein die Nase vorn haben, denn im Aktenarchiv des Bundesgerichtshofes konnte ja offensichtlich gerade diesem Hasen nicht widerstanden werden.
Arne Homborg 19. Juli 2010
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