Der Streit zwischen Lindt und Riegelein geht jetzt in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil aufgehoben und das Verfahren zum wiederholten Male an das Oberlandgericht zurück gewiesen. Es war dem Gericht nicht möglich die „Ähnlichkeit“ der Hasen zu beurteilen. Denn im Urteil des Oberlandesgerichtes ging es um die genaue Farbgebung der Hasen. Diese aber konnte der Bundesgerichtshof nicht mehr vergleichen, denn der Hase von Riegelein war aus den Akten verschwunden und trotz intensiver Nachforschungen nicht mehr zu finden. Die vorgelegten Fotos reichten nicht zu einer genauen Beurteilung und auch ein vorgelegter „Ersatzhase“ konnte keine Lösung bringen. Lindt und Riegelein stritten prompt darüber, ob dieser in der Farbe dem Exemplar aus der vorangegangenen Verhandlung entsprach.
Bislang hatten alle Instanzen im Sinne von Riegelein und gegen Lindt entschieden.
Unendlicher Hasenstreit