Ritter Sport verlangt keinen Schadenersatz von Stiftung Warentest

1. Januar 2015 durch
Arne Homborg
Nachdem Ritter Sport den gerichtlichen Streit mit Stiftung Warentest um eine angeblich falsche Produktkennzeichnung gewonnen hat, verzichtet das Unternehmen auf eine weitergehende Schadenersatzklage. Stiftung Warentest hatte Ritter Sport eine falsche Kennzeichnung von Aromen vorgeworfen. Der Schokoladenhersteller konnte die Richter aber davon überzeugen, das die Kennzeichnung korrekt war. Durch die Veröffentlichung im Magazin von Stiftung Warentest und durch die folgende Berichterstattung entstand dem Unternehmen ein Imageschaden und möglicherweise auch ein Umsatzverlust. Allerdings ist ein Nachweis über einen möglicherweise geringeren Umsatz als ohne den umstrittenen Bericht praktisch nicht möglich und eine mögliche Schadenshöhe kaum zu begründen. Deshalb wird Ritter Sport nicht gegen Stiftung Warentest klagen und keinen Schadenersatz geltend machen. Damit ist der Streit nach gut einem Jahr endgültig beendet.
Arne Homborg 1. Januar 2015
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