7. August 2008
durch
Arne Homborg
Um die Unfallgefahren für Kinder zu reduzieren hat die Kinderkommission des Bundestages eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Dazu gehört auch ein Verbot für Produkte die Lebensmittel und Spielsachen kombinieren. Das prominenteste Schokoladenprodukt, dass von einem solchen Verbot betroffen wäre, ist das Überraschungsei. Seit Jahrzehnten bietet das „Ü-Ei“ neben 20 g Schokolade eine Überraschung zum Spielen und Sammeln. Aber auch zahlreiche andere Süßwaren und Lebensmittel bis zur Cornflakes-Packung mit Spielzeug wären betroffen. Die Begründung der Parlamentarier für diesen Vorschlag: Es kommt jedes Jahr zu zahlreichen Unfällen von Kindern im Haushalt bei denen Kombinationen von Spielzeug, Haushaltsartikeln und Lebensmitteln eine Rolle spielen. Kinder seien oft nicht in der Lage zwischen essbaren und nichtessbaren Bestandteilen zu unterscheiden.
Beim Überraschungsei dürfte die Gefahr allerdings begrenzt sein, wenn es altersgerecht verwendet wird. Weitaus sinnvoller sind zahlreiche andere Vorschläge der Kommission, wie eine Fahrradhelmpflicht für Kinder und Jugendliche, sowie kleinere Gewichte bei Ranzen für Schulkinder.
Nächsten Beitrag lesen
Delitzscher Schokoladen GmbH meldet Insolvenz an
Kinderkommission empfielt das Ende für Überaschungseier